Offenlegungspflichten für staatliche Beihilfen: Die staatlichen Beihilfen und die De-minimis-Beihilfen, die unser Unternehmen bisher erhalten hat, sind im nationalen Beihilfenregister nach Art. 6 Abs. 52 des Gesetzes Nr. 234/2012 und finden Sie unter folgendem Link, indem Sie unser Steuer-Codex einfügen:
https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx